Partizipien des Verbs funkeln

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: fun-keln

Die Partizip-1-Form von funkeln ist funkelnd. Die Partizip-2-Form von funkeln lautet gefunkelt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

funkelnd

Partizip 2

gefunkelt



Regeln

Bildung Präsens von funkelnBildung Perfekt von funkelnBildung Präteritum von funkelnBildung Konjunktiv I von funkelnBildung Konjunktiv II von funkelnBildung Imperativ von funkeln

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