Partizipien des Verbs frusten

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: frus-ten

Die Partizip-1-Form von frusten ist frustend. Die Partizip-2-Form von frusten lautet gefrustet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

frustend

Partizip 2

gefrustet



Regeln

Bildung Präsens von frustenBildung Perfekt von frustenBildung Präteritum von frustenBildung Konjunktiv I von frustenBildung Konjunktiv II von frustenBildung Imperativ von frusten

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