Partizipien des Verbs fristen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: fris-ten

Die Partizip-1-Form von fristen ist fristend. Die Partizip-2-Form von fristen lautet gefristet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

fristend

Partizip 2

gefristet



Regeln

Bildung Präsens von fristenBildung Perfekt von fristenBildung Präteritum von fristenBildung Konjunktiv I von fristenBildung Konjunktiv II von fristenBildung Imperativ von fristen

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