Partizipien des Verbs freischlagen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: frei

Die Partizip-1-Form von freischlagen ist freischlagend. Die Partizip-2-Form von freischlagen lautet freigeschlagen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

freischlagend

Partizip 2

freigeschlagen

Partizip 1 des Verbs freischlagen, Partizip 1 freischlagen, Bildung Partizip I von freischlagen, Partizip 2 des Verbs freischlagen, Partizip 2 freischlagen, Bildung Partizip II von freischlagen


Regeln

Bildung Präsens von freischlagenBildung Perfekt von freischlagenBildung Präteritum von freischlagenBildung Konjunktiv I von freischlagenBildung Konjunktiv II von freischlagenBildung Imperativ von freischlagen

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