Partizipien des Verbs freischlagen
Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: frei
Die Partizip-1-Form von freischlagen ist freischlagend. Die Partizip-2-Form von freischlagen lautet freigeschlagen.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
freischlagend |
Partizip 2
freigeschlagen |

Regeln
Bildung Präsens von freischlagenBildung Perfekt von freischlagenBildung Präteritum von freischlagenBildung Konjunktiv I von freischlagenBildung Konjunktiv II von freischlagenBildung Imperativ von freischlagenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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