Partizipien des Verbs freilegen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: freiWorttrennung: frei-le-gen

Die Partizip-1-Form von freilegen ist freilegend. Die Partizip-2-Form von freilegen lautet freigelegt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

freilegend

Partizip 2

freigelegt

Partizip 1 des Verbs freilegen, Partizip 1 freilegen, Bildung Partizip I von freilegen, Partizip 2 des Verbs freilegen, Partizip 2 freilegen, Bildung Partizip II von freilegen


Regeln

Bildung Präsens von freilegenBildung Perfekt von freilegenBildung Präteritum von freilegenBildung Konjunktiv I von freilegenBildung Konjunktiv II von freilegenBildung Imperativ von freilegen

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