Partizipien des Verbs fotografieren
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: fo-to-gra-fie-ren
Die Partizip-1-Form von fotografieren ist fotografierend. Die Partizip-2-Form von fotografieren lautet fotografiert.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
fotografierend |
Partizip 2
fotografiert |
Regeln
Bildung Präsens von fotografierenBildung Perfekt von fotografierenBildung Präteritum von fotografierenBildung Konjunktiv I von fotografierenBildung Konjunktiv II von fotografierenBildung Imperativ von fotografierenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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