Partizipien des Verbs foltern
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: fol-tern
Die Partizip-1-Form von foltern ist folternd. Die Partizip-2-Form von foltern lautet gefoltert.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
folternd |
Partizip 2
gefoltert |