Partizipien des Verbs foltern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: fol-tern

Die Partizip-1-Form von foltern ist folternd. Die Partizip-2-Form von foltern lautet gefoltert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

folternd

Partizip 2

gefoltert



Regeln

Bildung Präsens von folternBildung Perfekt von folternBildung Präteritum von folternBildung Konjunktiv I von folternBildung Konjunktiv II von folternBildung Imperativ von foltern

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