Partizipien des Verbs folgern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: fol-gern

Die Partizip-1-Form von folgern ist folgernd. Die Partizip-2-Form von folgern lautet gefolgert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

folgernd

Partizip 2

gefolgert



Regeln

Bildung Präsens von folgernBildung Perfekt von folgernBildung Präteritum von folgernBildung Konjunktiv I von folgernBildung Konjunktiv II von folgernBildung Imperativ von folgern

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