Partizipien des Verbs flüstern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: flüs-tern

Die Partizip-1-Form von flüstern ist flüsternd. Die Partizip-2-Form von flüstern lautet geflüstert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

flüsternd

Partizip 2

geflüstert



Regeln

Bildung Präsens von flüsternBildung Perfekt von flüsternBildung Präteritum von flüsternBildung Konjunktiv I von flüsternBildung Konjunktiv II von flüsternBildung Imperativ von flüstern

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