Partizipien des Verbs flotieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: flo-tie-ren

Die Partizip-1-Form von flotieren ist flotierend. Die Partizip-2-Form von flotieren lautet flotiert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

flotierend

Partizip 2

flotiert



Regeln

Bildung Präsens von flotierenBildung Perfekt von flotierenBildung Präteritum von flotierenBildung Konjunktiv I von flotierenBildung Konjunktiv II von flotierenBildung Imperativ von flotieren

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