Partizipien des Verbs flittern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: flit-tern

Die Partizip-1-Form von flittern ist flitternd. Die Partizip-2-Form von flittern lautet geflittert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

flitternd

Partizip 2

geflittert



Regeln

Bildung Präsens von flitternBildung Perfekt von flitternBildung Präteritum von flitternBildung Konjunktiv I von flitternBildung Konjunktiv II von flitternBildung Imperativ von flittern

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