Partizipien des Verbs flirren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: flir-ren

Die Partizip-1-Form von flirren ist flirrend. Die Partizip-2-Form von flirren lautet geflirrt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

flirrend

Partizip 2

geflirrt



Regeln

Bildung Präsens von flirrenBildung Perfekt von flirrenBildung Präteritum von flirrenBildung Konjunktiv I von flirrenBildung Konjunktiv II von flirrenBildung Imperativ von flirren

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