Partizipien des Verbs flimmern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: flim-mern

Die Partizip-1-Form von flimmern ist flimmernd. Die Partizip-2-Form von flimmern lautet geflimmert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

flimmernd

Partizip 2

geflimmert



Regeln

Bildung Präsens von flimmernBildung Perfekt von flimmernBildung Präteritum von flimmernBildung Konjunktiv I von flimmernBildung Konjunktiv II von flimmernBildung Imperativ von flimmern

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