Partizipien des Verbs flennen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: flen-nen

Die Partizip-1-Form von flennen ist flennend. Die Partizip-2-Form von flennen lautet geflennt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

flennend

Partizip 2

geflennt



Regeln

Bildung Präsens von flennenBildung Perfekt von flennenBildung Präteritum von flennenBildung Konjunktiv I von flennenBildung Konjunktiv II von flennenBildung Imperativ von flennen

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