Partizipien des Verbs flattern

Hilfsverb: haben/seinschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: flat-tern

Die Partizip-1-Form von flattern ist flatternd. Die Partizip-2-Form von flattern lautet geflattert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

flatternd

Partizip 2

geflattert



Regeln

Bildung Präsens von flatternBildung Perfekt von flatternBildung Präteritum von flatternBildung Konjunktiv I von flatternBildung Konjunktiv II von flatternBildung Imperativ von flattern

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