Partizipien des Verbs flaggen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: flag-gen

Die Partizip-1-Form von flaggen ist flaggend. Die Partizip-2-Form von flaggen lautet geflaggt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

flaggend

Partizip 2

geflaggt



Regeln

Bildung Präsens von flaggenBildung Perfekt von flaggenBildung Präteritum von flaggenBildung Konjunktiv I von flaggenBildung Konjunktiv II von flaggenBildung Imperativ von flaggen

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