Partizipien des Verbs flackern
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: fla-ckern
Die Partizip-1-Form von flackern ist flackernd. Die Partizip-2-Form von flackern lautet geflackert.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
flackernd |
Partizip 2
geflackert |
Regeln
Bildung Präsens von flackernBildung Perfekt von flackernBildung Präteritum von flackernBildung Konjunktiv I von flackernBildung Konjunktiv II von flackernBildung Imperativ von flackernGrammatiktabellen zu anderen Verben
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