Partizipien des Verbs fernsteuern

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: fernWorttrennung: fern-steu-ern

Die Partizip-1-Form von fernsteuern ist fernsteuernd. Die Partizip-2-Form von fernsteuern lautet ferngesteuert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

fernsteuernd

Partizip 2

ferngesteuert



Regeln

Bildung Präsens von fernsteuernBildung Perfekt von fernsteuernBildung Präteritum von fernsteuernBildung Konjunktiv I von fernsteuernBildung Konjunktiv II von fernsteuernBildung Imperativ von fernsteuern

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