Partizipien des Verbs fernsteuern
Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: fernWorttrennung: fern-steu-ern
Die Partizip-1-Form von fernsteuern ist fernsteuernd. Die Partizip-2-Form von fernsteuern lautet ferngesteuert.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
fernsteuernd |
Partizip 2
ferngesteuert |
Regeln
Bildung Präsens von fernsteuernBildung Perfekt von fernsteuernBildung Präteritum von fernsteuernBildung Konjunktiv I von fernsteuernBildung Konjunktiv II von fernsteuernBildung Imperativ von fernsteuernGrammatiktabellen zu anderen Verben
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