Partizipien des Verbs fallenlassen
Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: fallenWorttrennung: fal-len-las-sen
Die Partizip-1-Form von fallenlassen ist fallenlassend. Die Partizip-2-Form von fallenlassen lautet fallengelassen.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
fallenlassend |
Partizip 2
fallengelassen |
Regeln
Bildung Präsens von fallenlassenBildung Perfekt von fallenlassenBildung Präteritum von fallenlassenBildung Konjunktiv I von fallenlassenBildung Konjunktiv II von fallenlassenBildung Imperativ von fallenlassenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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