Partizipien des Verbs fällen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: fäl-len

Die Partizip-1-Form von fällen ist fällend. Die Partizip-2-Form von fällen lautet gefällt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

fällend

Partizip 2

gefällt



Regeln

Bildung Präsens von fällenBildung Perfekt von fällenBildung Präteritum von fällenBildung Konjunktiv I von fällenBildung Konjunktiv II von fällenBildung Imperativ von fällen

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