Partizipien des Verbs erweisen

Hilfsverb: habenstarkes VerbuntrennbarWorttrennung: er-wei-sen

Die Partizip-1-Form von erweisen ist erweisend. Die Partizip-2-Form von erweisen lautet erwiesen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

erweisend

Partizip 2

erwiesen



Regeln

Bildung Präsens von erweisenBildung Perfekt von erweisenBildung Präteritum von erweisenBildung Konjunktiv I von erweisenBildung Konjunktiv II von erweisenBildung Imperativ von erweisen

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