Partizipien des Verbs erübrigen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: er-üb-ri-gen

Die Partizip-1-Form von erübrigen ist erübrigend. Die Partizip-2-Form von erübrigen lautet erübrigt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

erübrigend

Partizip 2

erübrigt



Regeln

Bildung Präsens von erübrigenBildung Perfekt von erübrigenBildung Präteritum von erübrigenBildung Konjunktiv I von erübrigenBildung Konjunktiv II von erübrigenBildung Imperativ von erübrigen

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