Partizipien des Verbs ertönen

Hilfsverb: seinschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: er-tö-nen

Die Partizip-1-Form von ertönen ist ertönend. Die Partizip-2-Form von ertönen lautet ertönt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

ertönend

Partizip 2

ertönt



Regeln

Bildung Präsens von ertönenBildung Perfekt von ertönenBildung Präteritum von ertönenBildung Konjunktiv I von ertönenBildung Konjunktiv II von ertönenBildung Imperativ von ertönen

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