Partizipien des Verbs erregen
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: er-re-gen
Die Partizip-1-Form von erregen ist erregend. Die Partizip-2-Form von erregen lautet erregt.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
erregend |
Partizip 2
erregt |