Partizipien des Verbs erregen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: er-re-gen

Die Partizip-1-Form von erregen ist erregend. Die Partizip-2-Form von erregen lautet erregt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

erregend

Partizip 2

erregt



Regeln

Bildung Präsens von erregenBildung Perfekt von erregenBildung Präteritum von erregenBildung Konjunktiv I von erregenBildung Konjunktiv II von erregenBildung Imperativ von erregen

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