Partizipien des Verbs erproben

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: er-pro-ben

Die Partizip-1-Form von erproben ist erprobend. Die Partizip-2-Form von erproben lautet erprobt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

erprobend

Partizip 2

erprobt



Regeln

Bildung Präsens von erprobenBildung Perfekt von erprobenBildung Präteritum von erprobenBildung Konjunktiv I von erprobenBildung Konjunktiv II von erprobenBildung Imperativ von erproben

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