Partizipien des Verbs erörtern
Hilfsverb: habenschwaches Verbuntrennbar
Die Partizip-1-Form von erörtern ist erörternd. Die Partizip-2-Form von erörtern lautet n/a.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
erörternd |
Partizip 2
n/a |
Regeln
Bildung Präsens von erörternBildung Perfekt von erörternBildung Präteritum von erörternBildung Konjunktiv I von erörternBildung Konjunktiv II von erörternBildung Imperativ von erörternGrammatiktabellen zu anderen Verben
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