Partizipien des Verbs erörtern

Hilfsverb: habenschwaches Verbuntrennbar

Die Partizip-1-Form von erörtern ist erörternd. Die Partizip-2-Form von erörtern lautet n/a.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

erörternd

Partizip 2

n/a



Regeln

Bildung Präsens von erörternBildung Perfekt von erörternBildung Präteritum von erörternBildung Konjunktiv I von erörternBildung Konjunktiv II von erörternBildung Imperativ von erörtern

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