Partizipien des Verbs ermahnen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: er-mah-nen

Die Partizip-1-Form von ermahnen ist ermahnend. Die Partizip-2-Form von ermahnen lautet ermahnt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

ermahnend

Partizip 2

ermahnt



Regeln

Bildung Präsens von ermahnenBildung Perfekt von ermahnenBildung Präteritum von ermahnenBildung Konjunktiv I von ermahnenBildung Konjunktiv II von ermahnenBildung Imperativ von ermahnen

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