Partizipien des Verbs erlisten

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: er-lis-ten

Die Partizip-1-Form von erlisten ist erlistend. Die Partizip-2-Form von erlisten lautet erlistet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

erlistend

Partizip 2

erlistet



Regeln

Bildung Präsens von erlistenBildung Perfekt von erlistenBildung Präteritum von erlistenBildung Konjunktiv I von erlistenBildung Konjunktiv II von erlistenBildung Imperativ von erlisten

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