Partizipien des Verbs erklagen

Hilfsverb: habenschwaches Verbuntrennbar

Die Partizip-1-Form von erklagen ist erklagend. Die Partizip-2-Form von erklagen lautet erklagt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

erklagend

Partizip 2

erklagt

Partizip 1 des Verbs erklagen, Partizip 1 erklagen, Bildung Partizip I von erklagen, Partizip 2 des Verbs erklagen, Partizip 2 erklagen, Bildung Partizip II von erklagen


Regeln

Bildung Präsens von erklagenBildung Perfekt von erklagenBildung Präteritum von erklagenBildung Konjunktiv I von erklagenBildung Konjunktiv II von erklagenBildung Imperativ von erklagen

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