Partizipien des Verbs erhören

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: er-hö-ren

Die Partizip-1-Form von erhören ist erhörend. Die Partizip-2-Form von erhören lautet erhört.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

erhörend

Partizip 2

erhört



Regeln

Bildung Präsens von erhörenBildung Perfekt von erhörenBildung Präteritum von erhörenBildung Konjunktiv I von erhörenBildung Konjunktiv II von erhörenBildung Imperativ von erhören

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