Partizipien des Verbs erhandeln

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: er-han-deln

Die Partizip-1-Form von erhandeln ist erhandelnd. Die Partizip-2-Form von erhandeln lautet erhandelt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

erhandelnd

Partizip 2

erhandelt



Regeln

Bildung Präsens von erhandelnBildung Perfekt von erhandelnBildung Präteritum von erhandelnBildung Konjunktiv I von erhandelnBildung Konjunktiv II von erhandelnBildung Imperativ von erhandeln

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