Partizipien des Verbs erhandeln
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: er-han-deln
Die Partizip-1-Form von erhandeln ist erhandelnd. Die Partizip-2-Form von erhandeln lautet erhandelt.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
erhandelnd |
Partizip 2
erhandelt |