Partizipien des Verbs ergötzen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: er-göt-zen

Die Partizip-1-Form von ergötzen ist ergötzend. Die Partizip-2-Form von ergötzen lautet ergötzt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

ergötzend

Partizip 2

ergötzt



Regeln

Bildung Präsens von ergötzenBildung Perfekt von ergötzenBildung Präteritum von ergötzenBildung Konjunktiv I von ergötzenBildung Konjunktiv II von ergötzenBildung Imperativ von ergötzen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben