Partizipien des Verbs ererben

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: er-er-ben

Die Partizip-1-Form von ererben ist ererbend. Die Partizip-2-Form von ererben lautet ererbt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

ererbend

Partizip 2

ererbt



Regeln

Bildung Präsens von ererbenBildung Perfekt von ererbenBildung Präteritum von ererbenBildung Konjunktiv I von ererbenBildung Konjunktiv II von ererbenBildung Imperativ von ererben

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