Partizipien des Verbs ereilen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: er-ei-len

Die Partizip-1-Form von ereilen ist ereilend. Die Partizip-2-Form von ereilen lautet ereilt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

ereilend

Partizip 2

ereilt



Regeln

Bildung Präsens von ereilenBildung Perfekt von ereilenBildung Präteritum von ereilenBildung Konjunktiv I von ereilenBildung Konjunktiv II von ereilenBildung Imperativ von ereilen

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