Partizipien des Verbs ereifern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: er-ei-fern

Die Partizip-1-Form von ereifern ist ereifernd. Die Partizip-2-Form von ereifern lautet ereifert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

ereifernd

Partizip 2

ereifert



Regeln

Bildung Präsens von ereifernBildung Perfekt von ereifernBildung Präteritum von ereifernBildung Konjunktiv I von ereifernBildung Konjunktiv II von ereifernBildung Imperativ von ereifern

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