Partizipien des Verbs erborgen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: er-bor-gen

Die Partizip-1-Form von erborgen ist erborgend. Die Partizip-2-Form von erborgen lautet erborgt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

erborgend

Partizip 2

erborgt



Regeln

Bildung Präsens von erborgenBildung Perfekt von erborgenBildung Präteritum von erborgenBildung Konjunktiv I von erborgenBildung Konjunktiv II von erborgenBildung Imperativ von erborgen

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