Partizipien des Verbs erbohren

Hilfsverb: habenschwaches Verbuntrennbar

Die Partizip-1-Form von erbohren ist erbohrend. Die Partizip-2-Form von erbohren lautet erbohrt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

erbohrend

Partizip 2

erbohrt

Partizip 1 des Verbs erbohren, Partizip 1 erbohren, Bildung Partizip I von erbohren, Partizip 2 des Verbs erbohren, Partizip 2 erbohren, Bildung Partizip II von erbohren


Regeln

Bildung Präsens von erbohrenBildung Perfekt von erbohrenBildung Präteritum von erbohrenBildung Konjunktiv I von erbohrenBildung Konjunktiv II von erbohrenBildung Imperativ von erbohren

Grammatik­tabellen zu anderen Verben