Partizipien des Verbs erbittern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: er-bit-tern

Die Partizip-1-Form von erbittern ist erbitternd. Die Partizip-2-Form von erbittern lautet erbittert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

erbitternd

Partizip 2

erbittert



Regeln

Bildung Präsens von erbitternBildung Perfekt von erbitternBildung Präteritum von erbitternBildung Konjunktiv I von erbitternBildung Konjunktiv II von erbitternBildung Imperativ von erbittern

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