Partizipien des Verbs erben

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: er-ben

Die Partizip-1-Form von erben ist erbend. Die Partizip-2-Form von erben lautet geerbt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

erbend

Partizip 2

geerbt



Regeln

Bildung Präsens von erbenBildung Perfekt von erbenBildung Präteritum von erbenBildung Konjunktiv I von erbenBildung Konjunktiv II von erbenBildung Imperativ von erben

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