Partizipien des Verbs erbeben

Hilfsverb: seinschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: er-be-ben

Die Partizip-1-Form von erbeben ist erbebend. Die Partizip-2-Form von erbeben lautet erbebt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

erbebend

Partizip 2

erbebt



Regeln

Bildung Präsens von erbebenBildung Perfekt von erbebenBildung Präteritum von erbebenBildung Konjunktiv I von erbebenBildung Konjunktiv II von erbebenBildung Imperativ von erbeben

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