Partizipien des Verbs erbeben
Hilfsverb: seinschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: er-be-ben
Die Partizip-1-Form von erbeben ist erbebend. Die Partizip-2-Form von erbeben lautet erbebt.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
erbebend |
Partizip 2
erbebt |