Partizipien des Verbs entstaatlichen

Hilfsverb: habenschwaches Verbuntrennbar

Die Partizip-1-Form von entstaatlichen ist entstaatlichend. Die Partizip-2-Form von entstaatlichen lautet n/a.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

entstaatlichend

Partizip 2

n/a



Regeln

Bildung Präsens von entstaatlichenBildung Perfekt von entstaatlichenBildung Präteritum von entstaatlichenBildung Konjunktiv I von entstaatlichenBildung Konjunktiv II von entstaatlichenBildung Imperativ von entstaatlichen

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