Partizipien des Verbs entsolidarisieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ent-so-li-da-ri-sie-ren

Die Partizip-1-Form von entsolidarisieren ist entsolidarisierend. Die Partizip-2-Form von entsolidarisieren lautet entsolidarisiert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

entsolidarisierend

Partizip 2

entsolidarisiert

Partizip 1 des Verbs entsolidarisieren, Partizip 1 entsolidarisieren, Bildung Partizip I von entsolidarisieren, Partizip 2 des Verbs entsolidarisieren, Partizip 2 entsolidarisieren, Bildung Partizip II von entsolidarisieren


Regeln

Bildung Präsens von entsolidarisierenBildung Perfekt von entsolidarisierenBildung Präteritum von entsolidarisierenBildung Konjunktiv I von entsolidarisierenBildung Konjunktiv II von entsolidarisierenBildung Imperativ von entsolidarisieren

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