Partizipien des Verbs entschulden

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ent-schul-den

Die Partizip-1-Form von entschulden ist entschuldend. Die Partizip-2-Form von entschulden lautet entschuldet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

entschuldend

Partizip 2

entschuldet



Regeln

Bildung Präsens von entschuldenBildung Perfekt von entschuldenBildung Präteritum von entschuldenBildung Konjunktiv I von entschuldenBildung Konjunktiv II von entschuldenBildung Imperativ von entschulden

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