Partizipien des Verbs entpflichten
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ent-pflich-ten
Die Partizip-1-Form von entpflichten ist entpflichtend. Die Partizip-2-Form von entpflichten lautet entpflichtet.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
entpflichtend |
Partizip 2
entpflichtet |
Regeln
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