Partizipien des Verbs entpflichten

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ent-pflich-ten

Die Partizip-1-Form von entpflichten ist entpflichtend. Die Partizip-2-Form von entpflichten lautet entpflichtet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

entpflichtend

Partizip 2

entpflichtet



Regeln

Bildung Präsens von entpflichtenBildung Perfekt von entpflichtenBildung Präteritum von entpflichtenBildung Konjunktiv I von entpflichtenBildung Konjunktiv II von entpflichtenBildung Imperativ von entpflichten

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