Partizipien des Verbs entloben

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ent-lo-ben

Die Partizip-1-Form von entloben ist entlobend. Die Partizip-2-Form von entloben lautet entlobt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

entlobend

Partizip 2

entlobt



Regeln

Bildung Präsens von entlobenBildung Perfekt von entlobenBildung Präteritum von entlobenBildung Konjunktiv I von entlobenBildung Konjunktiv II von entlobenBildung Imperativ von entloben

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