Partizipien des Verbs enteignen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ent-eig-nen

Die Partizip-1-Form von enteignen ist enteignend. Die Partizip-2-Form von enteignen lautet enteignet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

enteignend

Partizip 2

enteignet



Regeln

Bildung Präsens von enteignenBildung Perfekt von enteignenBildung Präteritum von enteignenBildung Konjunktiv I von enteignenBildung Konjunktiv II von enteignenBildung Imperativ von enteignen

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