Partizipien des Verbs entbieten

Hilfsverb: habenstarkes VerbuntrennbarWorttrennung: ent-bie-ten

Die Partizip-1-Form von entbieten ist entbietend. Die Partizip-2-Form von entbieten lautet entboten.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

entbietend

Partizip 2

entboten



Regeln

Bildung Präsens von entbietenBildung Perfekt von entbietenBildung Präteritum von entbietenBildung Konjunktiv I von entbietenBildung Konjunktiv II von entbietenBildung Imperativ von entbieten

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