Partizipien des Verbs einwilligen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: einWorttrennung: ein-wil-li-gen

Die Partizip-1-Form von einwilligen ist einwilligend. Die Partizip-2-Form von einwilligen lautet eingewilligt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

einwilligend

Partizip 2

eingewilligt



Regeln

Bildung Präsens von einwilligenBildung Perfekt von einwilligenBildung Präteritum von einwilligenBildung Konjunktiv I von einwilligenBildung Konjunktiv II von einwilligenBildung Imperativ von einwilligen

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