Partizipien des Verbs einwiegen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: einWorttrennung: ein-wie-gen

Die Partizip-1-Form von einwiegen ist einwiegend. Die Partizip-2-Form von einwiegen lautet eingewogen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

einwiegend

Partizip 2

eingewogen



Regeln

Bildung Präsens von einwiegenBildung Perfekt von einwiegenBildung Präteritum von einwiegenBildung Konjunktiv I von einwiegenBildung Konjunktiv II von einwiegenBildung Imperativ von einwiegen

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