Partizipien des Verbs einvernehmen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: einWorttrennung: ein-ver-neh-men

Die Partizip-1-Form von einvernehmen ist einvernehmend. Die Partizip-2-Form von einvernehmen lautet einvernommen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

einvernehmend

Partizip 2

einvernommen

Partizip 1 des Verbs einvernehmen, Partizip 1 einvernehmen, Bildung Partizip I von einvernehmen, Partizip 2 des Verbs einvernehmen, Partizip 2 einvernehmen, Bildung Partizip II von einvernehmen


Regeln

Bildung Präsens von einvernehmenBildung Perfekt von einvernehmenBildung Präteritum von einvernehmenBildung Konjunktiv I von einvernehmenBildung Konjunktiv II von einvernehmenBildung Imperativ von einvernehmen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben