Partizipien des Verbs einvernehmen
Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: einWorttrennung: ein-ver-neh-men
Die Partizip-1-Form von einvernehmen ist einvernehmend. Die Partizip-2-Form von einvernehmen lautet einvernommen.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
einvernehmend |
Partizip 2
einvernommen |

Regeln
Bildung Präsens von einvernehmenBildung Perfekt von einvernehmenBildung Präteritum von einvernehmenBildung Konjunktiv I von einvernehmenBildung Konjunktiv II von einvernehmenBildung Imperativ von einvernehmenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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